Was Sie wissen sollten – von A bis Z

Im St. Josef Krankenhaus Essen-Werden lassen sich viele Eingriffe auch ambulant durchführen. Nähere Informationen finden Sie im Menüpunkt „Kliniken & Zentren“ unter den jeweiligen Klinikabteilungen.

Bitte melden Sie sich in der Patientenaufnahme im Erdgeschoss und halten Sie Ihre Krankenversicherungskarte (und gegebenenfalls andere Papiere) bereit. Selbstverständlich sichern wir Ihnen zu, mit Ihren persönlichen Daten gewissenhaft umzugehen. Sämtliche Mitarbeiter des Krankenhauses unterliegen der Schweigepflicht. An die Krankenkassen werden nur die gesetzlich vorgeschriebenen Daten weitergegeben. Bei der stationären Aufnahme schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab. Sie erhalten folgende Unterlagen: Eine Durchschrift des Behandlungsvertrages, die allgemeinen Vertragsbedingungen für das St. Josef Krankenhaus und den Pflegekostentarif, gegebenenfalls eine Wahlleistungsvereinbarung. Ferner erhalten Sie die vom Krankenhaus benötigten Unterlagen.

Mit den im Pflegekostentarif aufgeführten Pflegesätzen, Fallpauschalen, Zusatzentgelten und Zuschlägen sind alle für Sie notwendigen Krankenhausleistungen abgegolten. Sollten Sie darüber hinaus die Betreuung und Behandlung durch unsere leitenden Ärzte, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer wünschen, so können Sie mit den leitenden Ärzten bzw. unserem Krankenhaus eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung abschließen.

Unsere Patientenaufnahme ist geöffnet:

Mo, Di, Do     6.30–16.15 Uhr
Mi, Fr     6.30–16.00 Uhr
Telefon     0201 8408-1267 und -1221

Einen Anfahrtsplan sowohl für die Anreise mit dem Pkw als auch mit dem ÖPNV finden Sie hier.

Je nach Erkrankung können durch vor- und nachstationäre Behandlung diagnostische und therapeutische Leistungen außerhalb der vollstationären Betreuung erbracht werden. Informationen erhalten Sie von den Ärzten der jeweiligen Klinik.

Wenn Ihnen ein Verwandter oder ein Freund/eine Freundin während Ihres Klinikaufenthaltes beistehen soll und Sie seine/ihre Unterbringung und Verpflegung wünschen, sprechen Sie uns bitte an. Die Aufnahme von Begleitpersonen ist jedoch von der Bettenplanung abhängig und nur im Ausnahmefall möglich. Eventuell anfallende Kosten entnehmen Sie bitte dem Pflegekostentarif.

Patientenfürsprecher unterstützen Patienten bei Problemen und Beschwerden, die das Krankenhaus betreffen. Entsprechend des Landeskrankenhausgesetz NRW sind sie unabhängig und nicht weisungsgebunden. 

Annette Maas
Patientenfürsprecherin

Telefon 0201 8408-1713
Sprechzeiten: donnerstags, 10.00-12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter

Besucherinnen und Besucher sind auf den Stationen jederzeit herzlich willkommen. Bitte nehmen Sie aber Rücksicht auf die Ruhezeiten der Patientinnen und Patienten.

Die Intensivstation hat sowohl wochentags als auch am Wochenende feste Öffnungszeiten: 
15.30 – 18.00 Uhr

Welcher Patient freut sich nicht über einen schönen Blumenstrauß? Sprechen Sie bitte das Pflegepersonal an, wenn Sie eine Blumenvase benötigen. Aber bringen Sie bitte keine Topfpflanzen mit. Sie bergen eine Infektionsgefahr und sind deshalb in Krankenhäusern nicht gestattet.

Ein Teelicht, eine Kerze im Advent? – Ist leider zu Ihrer und unserer Sicherheit gemäß der strengen Brandschutzbestimmungen strikt verboten.

Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der gesetzlich geregelten Schweigepflicht.

Einige unserer Patienten müssen eine bestimmte Diät einhalten oder auf Rat ihres Arztes hier im Hause eine beginnen. Bei den meisten Diäten können Sie zwischen verschiedenen Menüs auswählen. Gerne helfen Ihnen auch unsere Diätassistentinnen weiter. Sprechen Sie einfach Ihre Stationsschwester an!

Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wenn Sie – auf dem Wege der Besserung oder gesund – das Krankenhaus wieder verlassen können. Sie werden entlassen, wenn Sie nach dem Urteil des zuständigen Arztes der Behandlung im Krankenhaus nicht mehr bedürfen oder wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Bestehen Sie entgegen ärztlichem Rat auf Ihre Entlassung oder verlassen Sie ohne Zustimmung des behandelnden Arztes das Krankenhaus, so können wir leider für eventuell entstehende Folgen nicht haften. In einem solchen Fall ist deshalb eine schriftliche Erklärung von Ihnen erforderlich.

Bitte geben Sie bei Ihrer Entlassung die Dinge zurück, die wir Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt haben – zum Beispiel Bücher oder Gehhilfen. Und vergessen Sie bitte nicht, Ihre bei der Verwaltung hinterlegten Wertgegenstände abzuholen und gegebenenfalls den gesetzlichen Eigenanteil in der Aufnahme an der Information (in der Eingangshalle) auszugleichen.Selbstverständlich werden auch im St. Josef Krankenhaus Abfälle getrennt entsorgt. Nutzen Sie bitte die entsprechenden Behälter!

Jedes Patientenzimmer ist mit einem Fernseher ausgerüstet, den Sie kostenlos nutzen können. Bitte kaufen Sie bei der Anmeldung einen Kopfhörer zum Preis von 2,00 Euro. So stören Sie nicht die Ruhe Ihres Zimmernachbarn. Selbstverständlich dürfen Sie den Kopfhörer anschließend mit nach Hause nehmen. Eine Gebrauchsanweisung und Angaben über die Programme, die Sie empfangen können, erhalten Sie an der Information.

Katholischer Gottesdienst

Dienstags (14-tägig) um 18.30 Uhr: Messfeier
Samstags um 16.00 Uhr: Messfeier zum Sonntag
Samstags ab 9.00 Uhr: Möglichkeit zum Empfang der Hl. Kommunion auf dem Zimmer

Evangelische Andacht

Jeden 2. Donnerstag im Monat um 16.00 Uhr, anschließend Möglichkeit zum Empfang des Abendmahls auf dem Zimmer. (Am 1. und 3. Donnerstag im benachbarten Krankenhaus.)

Die Kapelle befindet sich im Erdgeschoss der Klinik. Hierhin können Sie sich auch zurückziehen, wenn Sie einmal alleine und ungestört sein möchten.

Bitte bringen Sie keine Wertgegenstände oder größere Geldbeträge mit in die Klinik. In Ausnahmefällen können Sie diese aber gegen eine Empfangsbescheinigung in der Verwaltung des St. Josef Krankenhauses hinterlegen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Für den Verlust von nicht hinterlegten Wertsachen können wir leider keine Haftung übernehmen. Gleichwohl übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die auf dem Parkplatz oder auf unserem Freigelände entstanden sind.

Im Erdgeschoss des St. Josef Krankenhauses befindet sich die Kapelle, in der die Gottesdienste stattfinden. Hierhin können Sie sich auch zurückziehen, wenn Sie einmal alleine und ungestört sein möchten.

Unsere Kasse befindet sich in der Patientenaufnahme in der Eingangshalle. Sie ist geöffnet:
Montag, Dienstag, Donnerstag 06.30–16.15 Uhr
Mittwoch und Freitag 06.30–16.10 Uhr

Unsere ehrenamtlich tätigen Damen von der Katholischen Krankenhaus-Hilfe stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Hilfe benötigen. Sie erledigen zum Beispiel kleine Besorgungen, helfen beim Ausfüllen von Formulare oder sorgen für eine druckfrische Zeitung. Erreichbar sind Sie unter Telefon 0201 8408-1879 oder sprechen Sie die Stationsschwester an.

Im Bereich der Eingangshalle finden Sie einen Kiosk mit einem großen Angebot an Zeitungen und Zeitschriften, Essen und Getränken, Süßwaren, Geschenken und Drogerie-Artikeln. Hier können Sie auch mit Ihrem Besuch Platz nehmen und in Ruhe ein Getränk oder einen Imbiss zu sich nehmen.

Mo-So     08.00–19.00 Uhr
Telefon     0201 8408-1520

Bitte halten Sie täglich von 12.30 bis 14.00 Uhr Mittagsruhe und lassen Sie bitte auch Ihre Mitpatienten diese Zeit ungestört verbringen. Ruhe fördert die Genesung!

Der Parkplatz vor unserem Haupthaus ist für Patienten und Besucher reserviert. Während der ersten 30 Minuten können Sie hier kostenlos parken. Aus Sicherheitsgründen und im Hinblick auf die Vorschriften der Feuerwehr bitten wir Sie, auf dem übrigen Freigelände des Krankenhauses nicht zu parken. Falls unser Parkplatz belegt sein sollte, können Sie auf der östlichen Seite der B 224 – neben der Basilika – auf dem öffentlichen Parkplatz kostenlos parken.

Die Pflegesätze bzw. der Pflegekostentarif wird Ihnen bei der Aufnahme, zusammen mit Ihrem Behandlungsvertrag, ausgehändigt.

Ihre Post leiten wir über die Station direkt an Sie weiter. Für ausgehende Post nutzen Sie bitte den Briefkasten am Nebeneingang / am Aufzug West des St. Josef Krankenhauses. 

Wie in allen öffentlichen Räumen ist auch im St. Josef Krankenhaus das Rauchen nicht gestattet. Zudem kann es ebenso wie der Genuss von Alkohol Ihre Genesung beeinträchtigen.

Je nach Jahreszeit besteht die Möglichkeit, oberhalb des Parkplatzes bzw. nördlich des Hauses im Freien spazieren zu gehen. Hier gibt es genügend Bänke, um mit Verwandten und Freunden vertrauliche Gespräche zu führen oder Sonne und frische Luft zu genießen. Bitte unterrichten Sie das Pflegepersonal darüber, wo Sie sich aufhalten. Während der ärztlichen Visite, der Behandlungszeit und der Mahlzeiten halten Sie sich bitte in Ihrem Zimmer auf. Bitte verlassen Sie das Krankenhausgelände nicht. Sie sind dann nicht mehr versichert.

An jedem Patientenbett befindet sich ein Telefon. 

Für den Verlust von Wertgegenständen oder Geldbeträgen können wir leider keine Haftung übernehmen. Bitte lassen Sie sie deshalb daheim oder hinterlegen Sie sie im Ausnahmefall gegen eine Empfangsbescheinigung in der Verwaltung des St. Josef Krankenhauses.

Ein netter Zimmernachbar kann Ihren Klinikaufenthalt verschönern, gute Gesellschaft Ihre Genesung fördern. Es ist aber durchaus möglich, dass Sie einem Mitpatienten begegnen, der auf Grund seiner Krankheit in schlechter körperlicher oder seelischer Verfassung ist. Sollte Ihre Genesung dadurch beeinträchtigt werden, wenden Sie sich bitte an unser Pflegepersonal oder Ihren behandelnden Arzt.

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht seit dem 1. Januar 1983 für vollstationäre Krankenhausaufenthalte eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10 Euro pro Tag (maximal für 28 Tage). Diesen sogenannten Eigenanteil zahlen Sie bitte am Ende Ihres stationären Aufenthaltes an unserer Kasse in der Patientenaufnahme. Außerhalb der Kassenstunden können Sie den Eigenanteil auch an der Information bezahlen.

Die Höhe des Eigenanteils ist in unserem Pflegekostentarif aufgeführt. Die Eigenanteile werden von uns an Ihre gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.

Ausgenommen von der Zuzahlungspflicht sind Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, gesetzlich befreite Personen etc. sowie Patienten, die sich zur vor- oder nachstationären Behandlung in unserem Hause befinden.

Kontakt

Propsteistraße 2
45239 Essen-Werden
Tel.: 0201 8408-0

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Patienten­magazin

Ausgabe: 01/2023

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Die Klinikchronik zum Blättern

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